Rechtliches
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN X1QUIZ
§ 1 Veranstalter und Geltungsbereich
(1) Veranstalter des X1Quiz und Vertragspartner der Teilnehmer ist:
Proof of Concept GmbH
An der Waage 5
31311 Uetze
Deutschland
Geschäftsführerin: Anja Engler
Handelsregister: Amtsgericht Hildesheim, HRB 209967
USt.-ID-Nr.: DE 365430635
E-Mail: info@x1quiz.com
Hotline: +49 (0)174 8500 396
nachfolgend „X1“ oder „Veranstalter“ genannt.
(2) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für den Erwerb von Tickets sowie für die Teilnahme am X1Quiz einschließlich Qualifikation, Vorfinale und Finale.
(3) Das X1Quiz wird bundesweit insbesondere in Kinos sowie gegebenenfalls an anderen vom Veranstalter bestimmten Veranstaltungsorten durchgeführt.
(4) Die jeweils für die erste Qualifikationsrunde geltenden Veranstaltungsorte, Veranstaltungstage und Uhrzeiten werden dem Teilnehmer vor Erwerb des jeweiligen Tickets angezeigt.
(5) Die Kinos und sonstigen Veranstaltungsstätten sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, lediglich Veranstaltungsorte und nicht Veranstalter des X1Quiz.
(6) Werden Tickets über ein Kino, einen Ticketdienstleister oder einen sonstigen externen Anbieter erworben, können für den Ticketkauf und die Zahlungsabwicklung zusätzlich die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters gelten. Für die Durchführung und Wertung des X1Quiz gelten diese Teilnahmebedingungen.
TEIL I – TICKETKAUF UND VERANSTALTUNG
§ 2 Gegenstand des Tickets
(1) Ein Ticket berechtigt ausschließlich zur Teilnahme an der auf dem Ticket angegebenen Wettbewerbsstufe des X1Quiz.
(2) Der Erwerb eines Tickets für die erste Qualifikationsrunde beinhaltet nicht automatisch die Teilnahme am Vorfinale oder Finale.
(3) Das X1Quiz besteht grundsätzlich aus drei Stufen:
- Qualifikation,
- Vorfinale,
- Finale.
(4) Jede Wettbewerbsstufe stellt eine gesondert zu buchende und kostenpflichtige Veranstaltung dar.
(5) Das Weiterkommen in eine nachfolgende Wettbewerbsstufe begründet ausschließlich das Recht, innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist ein Ticket für die nächste Stufe zu erwerben. Eine Verpflichtung zum Erwerb besteht nicht.
§ 3 Ticketpreise
(1) Der reguläre Ticketpreis beträgt:
Qualifikation: 24,99 € pro Person
Vorfinale: 24,99 € pro Person
Finale: 24,99 € pro Person
jeweils einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Bei einem Erwerb über externe Vorverkaufsstellen, Kinos oder Ticketanbieter können zusätzliche Vorverkaufs-, Service- oder Systemgebühren des jeweiligen Anbieters entstehen. Diese werden vom jeweiligen Anbieter vor Abschluss der Bestellung ausgewiesen.
(3) Mit dem Kauf eines Tickets für eine Wettbewerbsstufe werden keine Zahlungsverpflichtungen für spätere Wettbewerbsstufen begründet.
§ 4 Termine und Veranstaltungsorte
(1) Ort, Datum und Beginn der jeweiligen Qualifikationsveranstaltung ergeben sich aus der jeweiligen Ticketbeschreibung und dem Ticket.
(2) Termine und konkrete Veranstaltungsorte des Vorfinales und Finales müssen zum Zeitpunkt des Erwerbs eines Qualifikationstickets noch nicht feststehen.
(3) Das Vorfinale soll grundsätzlich an dem Standort bzw. in der Region stattfinden, an dem der Teilnehmer seine erste Wettbewerbsstufe absolviert hat. Abhängig von Teilnehmerzahlen, organisatorischen Erfordernissen oder sonstigen sachlichen Gründen kann der Veranstalter das Vorfinale zentral an einen anderen Veranstaltungsort, insbesondere nach Hamburg, verlegen.
(4) Das Finale ist grundsätzlich in Essen vorgesehen. Der Veranstalter kann das Finale aus sachlichen oder organisatorischen Gründen an einen anderen Veranstaltungsort, insbesondere nach Hamburg, verlegen.
(5) Qualifizierte Teilnehmer werden über Ort, Datum und Uhrzeit der nächsten Wettbewerbsstufe rechtzeitig informiert.
(6) Kosten für Anreise, Abreise, Unterkunft, Verpflegung, Parken oder sonstige persönliche Aufwendungen trägt der Teilnehmer selbst, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angekündigt wird.
§ 5 Einlass und Verspätung
(1) Teilnehmer sollen spätestens 30 Minuten vor dem angegebenen Veranstaltungsbeginn am Veranstaltungsort erscheinen.
(2) Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig die erforderlichen Einlass-, Registrierungs- und technischen Vorbereitungsschritte abzuschließen.
(3) Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Verschiebung des Veranstaltungsbeginns, Wiederholung bereits absolvierter Fragen oder Spielabschnitte oder Gutschrift von Punkten.
(4) Soweit ein verspäteter Einlass organisatorisch noch möglich ist, entscheidet das Veranstaltungspersonal über den Einlass.
§ 6 Nichterscheinen und Umbuchungen
(1) Das Ticket gilt ausschließlich für die gebuchte Veranstaltung, den gebuchten Standort sowie den gebuchten Termin.
(2) Eine Umbuchung auf einen anderen Standort, Termin oder eine andere Uhrzeit ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit der Veranstalter nicht ausdrücklich eine freiwillige Umbuchungsmöglichkeit anbietet.
(3) Bei Nichterscheinen des Teilnehmers verfällt das Ticket. Ein Anspruch auf Erstattung oder einen Ersatztermin besteht nicht.
(4) Gleiches gilt grundsätzlich bei einem vom Teilnehmer zu vertretenden verspäteten Erscheinen.
§ 7 Absage, Verlegung und wesentliche Änderungen
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigem oder sachlich gerechtfertigtem Grund abzusagen, zu verschieben oder den Veranstaltungsort zu ändern. Hierzu können insbesondere technische Störungen, Ausfall der Veranstaltungsstätte, behördliche Anordnungen, Sicherheitsgründe, höhere Gewalt oder sonstige Umstände gehören, die eine ordnungsgemäße Durchführung erheblich erschweren oder unmöglich machen.
(2) Bei einer vollständigen Absage ohne Ersatztermin wird der für die betroffene Wettbewerbsstufe gezahlte Ticketpreis erstattet.
(3) Bei einer Verlegung oder Verschiebung wird dem Teilnehmer grundsätzlich die Teilnahme am Ersatztermin angeboten. Soweit eine wesentliche Änderung dem Teilnehmer nicht zumutbar ist, bleiben zwingende gesetzliche Rechte unberührt.
(4) Weitergehende Aufwendungen des Teilnehmers, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, werden nur ersetzt, soweit hierfür eine gesetzliche Verpflichtung des Veranstalters besteht.
§ 8 Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei termingebundenen Veranstaltungen
Bei Verträgen über Tickets für X1-Veranstaltungen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorgesehen sind, besteht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.
TEIL II – TEILNAHMEBEDINGUNGEN DES X1QUIZ
§ 9 Teilnahmeberechtigung und Mindestalter
(1) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres.
(2) Teilnehmer zwischen 14 und 17 Jahren benötigen die erforderliche Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.
(3) Die Zustimmung ist auf Verlangen des Veranstalters schriftlich oder in einer vom Veranstalter vorgesehenen elektronischen Form nachzuweisen.
(4) Mit entsprechender Zustimmung des gesetzlichen Vertreters darf ein Teilnehmer zwischen 14 und 17 Jahren auch ohne Begleitung eines Erwachsenen am X1Quiz teilnehmen.
(5) Der Veranstalter ist berechtigt, einen geeigneten Alters- und Identitätsnachweis zu verlangen.
§ 10 Smartphone, App und Registrierung
(1) Für die Teilnahme am X1Quiz ist ein funktionsfähiges, internetfähiges Smartphone erforderlich.
(2) Die kostenlose X1-App muss auf dem Smartphone installiert und funktionsfähig sein. Die App wird für unterstützte iOS- und Android-Geräte angeboten.
(3) Der Teilnehmer ist für die Funktionsfähigkeit seines Smartphones, einen ausreichenden Ladezustand, die erforderliche Software sowie grundsätzlich für eine ausreichende mobile Datenverbindung selbst verantwortlich.
(4) WLAN kann abhängig vom jeweiligen Veranstaltungsort zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf Bereitstellung oder Funktionsfähigkeit eines WLAN-Zugangs besteht nicht.
(5) Für die Teilnahme ist eine Registrierung mit wahrheitsgemäßen personenbezogenen Daten erforderlich. Hierzu können insbesondere gehören:
- Vor- und Nachname,
- Geburtsdatum,
- vollständige Anschrift,
- E-Mail-Adresse,
- Mobilfunknummer.
(6) Die Verwendung falscher Identitätsdaten oder die Teilnahme unter fremder Identität kann zum Ausschluss vom Wettbewerb führen.
§ 11 Ticketübertragung und Identität des Spielers
(1) Tickets für die erste Qualifikationsrunde sind grundsätzlich nicht personalisiert und können, soweit beim jeweiligen Ticket nichts anderes angegeben ist, vor Beginn der Veranstaltung an eine andere teilnahmeberechtigte Person weitergegeben werden.
(2) Mit Beginn der Teilnahme wird die Identität des jeweiligen Spielers für den weiteren Wettbewerb verbindlich.
(3) Qualifiziert sich ein Teilnehmer für das Vorfinale oder Finale, ist die Qualifikation ausschließlich persönlich und nicht übertragbar.
(4) Es ist nicht zulässig, eine andere Person anstelle des qualifizierten Teilnehmers antreten zu lassen.
(5) Spätestens beim Vorfinale und Finale kann der Veranstalter die Identität mittels Personalausweis, Reisepass oder eines anderen geeigneten amtlichen Ausweisdokuments überprüfen.
§ 12 Ablauf der Qualifikation
(1) Die Qualifikationsrunde besteht grundsätzlich aus sieben Quizrunden mit unterschiedlichen Themenbereichen.
(2) Für die Wertung sind insbesondere die Richtigkeit der Antworten und die benötigte Antwortzeit maßgeblich.
(3) Für richtige Antworten werden abhängig vom jeweiligen Spielmodus Punkte vergeben. Die Antwortgeschwindigkeit kann Einfluss auf die erreichte Punktzahl und Rangfolge haben.
(4) Die Zeitmessung kann bis in den Millisekundenbereich erfolgen.
(5) Nach einzelnen Quizrunden können dem Teilnehmer sein Rundenergebnis sowie sein aktueller Rang in der Gesamtwertung angezeigt werden.
(6) Die Rangfolge wird anhand der vom X1-System ermittelten Ergebnisse bestimmt.
(7) Bei einem vollständigen Gleichstand, der auch unter Berücksichtigung der vorgesehenen Zeitmessung nicht aufgelöst werden kann und für das Weiterkommen oder eine Preisplatzierung relevant ist, entscheidet eine zusätzliche Stichfrage bzw. Stichrunde.
§ 13 Qualifikation für das Vorfinale
(1) Grundsätzlich qualifizieren sich 50 % der Teilnehmer der jeweiligen Qualifikationsveranstaltung für das Vorfinale.
(2) Soweit eine ungerade Teilnehmerzahl eine exakte Quote von 50 % nicht zulässt, bestimmt der Veranstalter die Anzahl der Weiterkommenden nach einer vor Beginn bzw. spätestens vor Auswertung transparent festgelegten Rundungsregel.
(3) Mehrfachteilnahmen an unterschiedlichen Qualifikationsveranstaltungen sind zulässig.
(4) Ein Teilnehmer kann sich jedoch nur einmal für das Vorfinale qualifizieren und nur einmal am Vorfinale teilnehmen.
(5) Eine bereits erreichte Qualifikation wird durch eine weitere Teilnahme an einer Qualifikationsveranstaltung nicht vervielfacht.
(6) Qualifizierte Teilnehmer erhalten eine Einladung bzw. Buchungsmöglichkeit für das Vorfinale.
(7) Das Ticket für das Vorfinale muss grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Einladung erworben werden, sofern in der Einladung keine längere Frist angegeben ist.
(8) Wird das Ticket nicht innerhalb dieser Frist erworben, kann der Anspruch auf den Qualifikationsplatz entfallen.
(9) Frei werdende Plätze können entsprechend der Rangfolge an nachfolgende Teilnehmer vergeben werden.
§ 14 Vorfinale und Qualifikation zum Finale
(1) Das Vorfinale ist eine eigenständige kostenpflichtige Wettbewerbsstufe.
(2) Die Ergebnisse der Vorfinalteilnehmer werden für die Qualifikation zum Finale deutschlandweit miteinander verglichen.
(3) Bis zu 800 der bestplatzierten Teilnehmer des Vorfinales qualifizieren sich für das Finale.
(4) Maßgeblich sind die nach dem für das Vorfinale veröffentlichten Spiel- und Wertungssystem erzielten Ergebnisse.
(5) Die Qualifikation ist persönlich und nicht übertragbar.
(6) Das Finalticket muss grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Einladung erworben werden, soweit in der Einladung keine längere Frist genannt wird.
(7) Nicht innerhalb der Buchungsfrist in Anspruch genommene Finalplätze können entsprechend der Rangfolge an nachfolgende Teilnehmer vergeben werden.
§ 15 Finale und Ermittlung der Gewinner
(1) Im Finale können sowohl Wissens- und Quizaufgaben als auch leistungs- bzw. geschicklichkeitsbasierte Spielmodule eingesetzt werden.
(2) Die jeweiligen Spielmodule, ihre Wertung und ihre Gewichtung werden den Finalteilnehmern vor Durchführung des jeweiligen entscheidenden Wettbewerbsabschnitts bekannt gegeben.
(3) Die Rangfolge wird anhand der nach den bekannt gegebenen Regeln erzielten Leistung bestimmt.
(4) Zufall soll nicht über das Weiterkommen oder die endgültige Preisrangfolge entscheiden.
(5) Bei einem für die Preisvergabe relevanten vollständigen Gleichstand erfolgt eine Stichfrage oder eine zusätzliche leistungsbezogene Entscheidungsrunde.
(6) Die 100 bestplatzierten Teilnehmer des Finales erhalten zusätzlich zu etwaigen Sponsorengeschenken hochwertige Haupt- bzw. Sachpreise entsprechend ihrer Platzierung.
§ 16 Unerlaubte Hilfsmittel und Manipulation
(1) Die Teilnahme erfolgt ausschließlich durch den registrierten Teilnehmer und dessen eigene Leistung.
(2) Untersagt sind insbesondere:
- Suchmaschinen und Internetrecherche zur Beantwortung von Quizfragen,
- KI-Systeme und KI-Assistenten,
- Hilfe durch andere Personen,
- unerlaubte Zweitgeräte,
- Kommunikation mit anderen Teilnehmern zur Lösung von Aufgaben,
- technische Manipulationen,
- Eingriffe in App, Netzwerk, Zeitmessung oder Wertungssystem,
- sonstige Hilfsmittel, die nach dem jeweiligen Spielprinzip nicht ausdrücklich zugelassen sind.
(3) Der Veranstalter kann technische Systeme zur Erkennung atypischen oder manipulationsverdächtigen Verhaltens einsetzen.
(4) Bei konkreten Anhaltspunkten für Manipulation, unerlaubte Hilfsmittel oder einen sonstigen erheblichen Regelverstoß ist der Veranstalter berechtigt, den Sachverhalt zu überprüfen und den Teilnehmer bei bestätigtem oder hinreichend belegtem Verstoß vom Wettbewerb auszuschließen.
(5) Bei einem Ausschluss wegen eines vom Teilnehmer zu vertretenden erheblichen Regelverstoßes besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf einen Ersatztermin.
§ 17 Sponsor-Bag
(1) Jeder Teilnehmer, der tatsächlich an der ersten Qualifikationsrunde teilnimmt, erhält ein Sponsor-Bag bzw. Sponsorengeschenke mit einem garantierten Gesamtwert von mindestens 100,00 €.
(2) Sponsorengeschenke können aus Sachleistungen, Gutscheinen oder einer Kombination verschiedener Leistungen bestehen.
(3) Maßgeblich für die Bewertung ist grundsätzlich der reguläre Verkaufswert bzw. Endkundenwert, den der jeweilige Sponsor für die betreffende Leistung oder das betreffende Produkt angibt.
(4) Das Sponsor-Bag kann nach Ende der Veranstaltung beim Verlassen des Veranstaltungsortes ausgegeben werden.
(5) Digitale Gutscheine oder digitale Sponsorleistungen können nach der Veranstaltung elektronisch, insbesondere per E-Mail oder über das Benutzerkonto bzw. die App, bereitgestellt werden.
(6) Die konkrete Zusammensetzung kann je nach Veranstaltung, Standort, Verfügbarkeit und Sponsor variieren.
(7) Fällt ein vorgesehener Sponsor oder eine vorgesehene Sponsorleistung aus, kann der Veranstalter diese durch andere Sponsorleistungen ersetzen. Der garantierte Gesamtwert von mindestens 100,00 € pro tatsächlich teilnehmender Person bleibt hiervon unberührt.
(8) Eine Barauszahlung des Sponsor-Bags oder einzelner Bestandteile ist ausgeschlossen.
§ 18 Preise im Gesamtwert von 1.000.000 €
(1) Im Zusammenhang mit X1 werden Preise im Gesamtwert von 1.000.000 € bereitgestellt.
(2) In den kommunizierten Gesamtwert können die garantierten Sponsor-Bags sowie weitere Sachpreise, Gutscheine, Reisen, Erlebnisleistungen und sonstige geldwerte Preise einbezogen werden.
(3) Für die Ermittlung des Gesamtwertes von Sponsorprodukten, Gutscheinen und Sachleistungen wird grundsätzlich der reguläre Verkaufs- bzw. Endkundenwert des jeweiligen Sponsors oder Anbieters zugrunde gelegt.
(4) Die konkrete Verteilung der hochwertigen Finalpreise und die Zuordnung zu den jeweiligen Platzierungen kann erst im Rahmen des Finales bekannt gegeben werden.
(5) Eine Barauszahlung von Sachpreisen, Gutscheinen, Reisen oder Erlebnisleistungen ist ausgeschlossen.
(6) Soweit ein angekündigter Preis aus vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen nicht mehr verfügbar ist, kann der Veranstalter einen nach Art und Wert möglichst gleichwertigen Ersatzpreis zur Verfügung stellen.
§ 19 Bedingungen für Reisen, Erlebnisse und sonstige Preise
(1) Für einzelne Gewinne können ergänzende Einlöse- oder Nutzungsbedingungen des jeweiligen Sponsors oder Leistungserbringers gelten.
(2) Hierzu können insbesondere Verfügbarkeitszeiträume, Buchungsfristen, Reisezeiträume, Mindestalter, Begleitregelungen, Abflug- oder Abfahrtsorte sowie sonstige sachlich erforderliche Bedingungen gehören.
(3) Diese Bedingungen werden dem Gewinner spätestens bei Übergabe oder Bereitstellung des jeweiligen Gewinns mitgeteilt.
(4) Minderjährige können grundsätzlich ebenfalls Preise gewinnen. Soweit die Nutzung eines Preises aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder Bedingungen des Leistungserbringers nur mit Zustimmung oder Begleitung eines gesetzlichen Vertreters möglich ist, sind diese Voraussetzungen einzuhalten.
(5) Eine Übertragung oder Veräußerung eines Gewinns ist zulässig, soweit der jeweilige Preis, Sponsor oder Leistungserbringer dies zulässt und keine gesetzlichen oder vertraglichen Einschränkungen entgegenstehen.
(6) Persönliche Steuern sowie Kosten für Anreise, Abreise, Versicherungen, Verpflegung und sonstige mit der Nutzung eines Gewinns verbundene Nebenkosten trägt der Gewinner, soweit beim jeweiligen Gewinn nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
§ 20 Technische Störungen
(1) Der Teilnehmer ist für die Funktionsfähigkeit seines eigenen Smartphones, ausreichenden Akkustand, die Installation und Aktualität der erforderlichen App sowie grundsätzlich für seine mobile Datenverbindung selbst verantwortlich.
(2) Störungen, die ausschließlich aus dem Verantwortungsbereich des Teilnehmers stammen, insbesondere leerer Akku, defektes Gerät, deaktivierte mobile Daten oder individuelle Verbindungsprobleme, begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Wiederholung von Fragen, Punktegutschrift, Erstattung oder Ersatztermin.
(3) Bei einer erheblichen technischen Störung des zentralen X1-Systems oder einer sonstigen vom Veranstalter zu vertretenden Störung, durch die eine ordnungsgemäße Wertung der Veranstaltung insgesamt oder eines wesentlichen Teils der Teilnehmer nicht mehr möglich ist, kann der Veranstalter insbesondere:
a) den betroffenen Spielabschnitt wiederholen,
b) die Veranstaltung unterbrechen und fortsetzen,
c) einen Ersatztermin anbieten oder
d) eine andere sachgerechte und faire Lösung bestimmen.
(4) Die gesetzlichen Rechte der Teilnehmer bleiben unberührt.
§ 21 Verlassen des Kinosaals
(1) Ein Teilnehmer darf den Kinosaal während des laufenden X1Quiz vorübergehend verlassen und anschließend wieder betreten und weiterspielen, soweit dem keine Sicherheits- oder organisatorischen Gründe entgegenstehen.
(2) Während der Abwesenheit verpasste Fragen, Aufgaben, Spielmodule oder Wertungsmöglichkeiten werden nicht wiederholt.
(3) Für während der Abwesenheit nicht erzielte Punkte besteht kein Anspruch auf Gutschrift oder Ersatz.
(4) Der Teilnehmer trägt das Risiko der durch seine freiwillige Abwesenheit entstehenden Wettbewerbsnachteile.
§ 22 Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch Teilnehmer
(1) Foto-, Film-, Bildschirm- und Tonaufnahmen durch Teilnehmer und Besucher sind während des laufenden X1Quiz im Kinosaal strengstens untersagt.
(2) Das Verbot dient insbesondere dem Schutz von Quizfragen, Spielinhalten, Geschäftsgeheimnissen, Persönlichkeitsrechten sowie der Chancengleichheit.
(3) Ein erheblicher oder vorsätzlicher Verstoß kann zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und vom weiteren Wettbewerb führen.
(4) Bei einem berechtigten Ausschluss aufgrund eines solchen Verstoßes besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.
(5) In öffentlich zugänglichen Lobby- und Foyerbereichen sind private Foto- und Filmaufnahmen grundsätzlich zulässig, soweit die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes, Persönlichkeitsrechte Dritter und sonstige gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.
§ 23 Aufnahmen durch den Veranstalter
(1) Im Rahmen von X1-Veranstaltungen können durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Dienstleister Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt werden.
(2) Soweit Teilnehmer auf solchen Aufnahmen identifizierbar im Mittelpunkt stehen und die Veröffentlichung einer Einwilligung bedarf, wird die hierfür erforderliche Einwilligung gesondert eingeholt.
(3) Einzelheiten zur vorgesehenen Nutzung, zu Medien, Nutzungsdauer und gegebenenfalls zum Widerruf einer Einwilligung werden in einer gesonderten Medien- und Fotoeinwilligung geregelt.
(4) Gesetzlich zulässige Aufnahmen und Nutzungen, für die keine Einwilligung erforderlich ist, bleiben unberührt.
§ 24 Verhalten am Veranstaltungsort
(1) Den berechtigten Anweisungen des Veranstalters, des Veranstaltungspersonals, des Sicherheitspersonals und des jeweiligen Kinos bzw. Veranstaltungsortes ist Folge zu leisten.
(2) Teilnehmer können insbesondere bei folgenden erheblichen Verstößen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden:
- Gewalt oder Gewaltandrohung,
- erhebliche Beleidigungen oder Belästigungen,
- erhebliche Störung der Veranstaltung,
- Manipulations- oder Betrugsversuche,
- erhebliche Missachtung von Sicherheitsanweisungen,
- unerlaubte Aufnahmen im Kinosaal,
- Teilnahme unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss, soweit dadurch Sicherheit oder ordnungsgemäße Durchführung beeinträchtigt werden,
- sonstige erhebliche Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen oder die Hausordnung.
(3) Bei einem vom Teilnehmer schuldhaft verursachten berechtigten Ausschluss besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.
(4) Zusätzlich gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes.
§ 25 Mitarbeiter, Sponsoren und beteiligte Unternehmen
(1) Mitarbeiter von X1, Kinos, Sponsoren und beteiligten Unternehmen dürfen grundsätzlich am X1Quiz teilnehmen.
(2) Personen, die aufgrund ihrer beruflichen oder sonstigen Tätigkeit vor der jeweiligen Wettbewerbsstufe Kenntnis von konkreten Quizfragen, richtigen Antworten, geheimen Spielinhalten, Wertungsparametern oder sonstigen nicht öffentlichen wettbewerbsrelevanten Informationen haben, sind von einer Teilnahme an der betreffenden Wettbewerbsstufe mit Gewinnberechtigung ausgeschlossen.
(3) Der Veranstalter kann im Zweifelsfall geeignete Maßnahmen treffen, um die Chancengleichheit aller Teilnehmer sicherzustellen.
§ 26 Gewinne und Gewinnanspruch
(1) Ein Gewinnanspruch entsteht erst nach ordnungsgemäßer Feststellung des Ergebnisses und Bestätigung durch den Veranstalter.
(2) Gewinne sind nicht in bar auszahlbar.
(3) Ein Anspruch auf einen bestimmten Sponsor, eine bestimmte Ausführung, Farbe oder sonstige nicht ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft eines Sachpreises besteht nicht.
(4) Voraussetzung für die Ausgabe hochwertiger Gewinne kann eine erneute Identitätsprüfung des Gewinners sein.
(5) Wird nachträglich eine Manipulation oder ein sonstiger erheblicher Regelverstoß festgestellt, der die Platzierung beeinflusst hat, kann eine Preiszuteilung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften korrigiert werden.
TEIL III – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 27 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Voraussetzungen; soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
§ 28 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
(2) Einzelheiten, insbesondere zu Registrierung, App-Nutzung, Durchführung und Auswertung des Wettbewerbs sowie gegebenenfalls Foto-, Film- und Tonaufnahmen, ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
(3) Für Marketing- oder sonstige Verarbeitungszwecke, für die eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist, wird diese separat eingeholt.
§ 29 Änderungen des Spielablaufs
(1) Der Veranstalter kann einzelne organisatorische Abläufe oder Spielmodule ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und dadurch der Gesamtcharakter des gebuchten X1Quiz nicht wesentlich verändert wird.
(2) Änderungen dürfen nicht willkürlich erfolgen und die Chancengleichheit der Teilnehmer nicht unangemessen beeinträchtigen.
(3) Wesentliche Wertungsregeln einer laufenden Wettbewerbsstufe werden nicht nachträglich zum Nachteil einzelner Teilnehmer verändert.
§ 30 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften, die für den jeweiligen Teilnehmer Anwendung finden.
§ 31 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Individuelle Vereinbarungen sowie zwingende gesetzliche Rechte der Teilnehmer bleiben von diesen Bedingungen unberührt.
WICHTIGER HINWEIS VOR DEM TICKETKAUF
X1 ist ein mehrstufiger Wettbewerb.
Der Kauf eines Tickets für 24,99 € berechtigt ausschließlich zur Teilnahme an der jeweils gebuchten Wettbewerbsstufe.
Wer die Qualifikation erfolgreich absolviert, erhält die Möglichkeit, innerhalb der angegebenen Buchungsfrist ein separates Ticket für das Vorfinale zum Preis von 24,99 € zu erwerben.
Wer sich im Vorfinale für das Finale qualifiziert, erhält die Möglichkeit, innerhalb der angegebenen Buchungsfrist ein separates Ticket für das Finale zum Preis von 24,99 € zu erwerben.
Der Kauf weiterer Tickets ist freiwillig. Ein Qualifikationsticket verpflichtet nicht zur Buchung des Vorfinales oder Finales.
Jeder tatsächlich an der ersten Qualifikationsrunde teilnehmende Teilnehmer erhält Sponsorengeschenke mit einem garantierten Gesamtwert von mindestens 100 €.
Die Qualifikation für weitere Wettbewerbsstufen sowie die Vergabe der Hauptpreise richten sich nach der im Wettbewerb erzielten Leistung.
